Beratungsangebote der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in Bad Oldesloe, Reinbek und Ahrensburg bis zum 31.12.2026 ausgesetzt.
Der Fachdienst Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche setzt ab sofort die unten benannten Beratungsangebote im Kreisgebiet bis zum 31.12.2026 aus.
• In der Kreisverwaltung Gebäude B, Mommsenstraße 11, 23843 Bad Oldesloe,
• In der Außenstelle der Kreisverwaltung, im Gesundsamt, Liebigstraße 2 21465 Reinbek,
• und im Peter-Rantzau-Haus, Manfred-Samusch-Str. 9, 22926 Ahrensburg.
Sollten Sie einen Beratungswunsch haben, schreiben Sie per E-Mail unter: egh-kinder@kreis-stormarn.de an. Die Beratung kann aus zeitlichen Gründen leider nur in Bad Oldesloe durchgeführt werden.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Der Fachdienst ist zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit drohender oder bestehender körperlicher, geistiger oder /und seelischer Behinderung.
Angesprochen werden alle Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten, die eine Beratung zur drohenden oder vorhandenen Behinderung ihres Kindes wünschen oder benötigen.
Weitere Informationen finden Sie www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/eingliederungshilfe-fuer-kinder-und-jugendliche/index.html
